Seit 2020 müssen alle Praxisanleiter*innen jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über mindestens 24 Stunden der zuständigen Behörde nachweisen  (§ 4 Abs. 3 Satz Pflegeberufe-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung). Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter, die nach altem Recht ausgebildet wurden.

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unsere Kunden (ehemalige Auszubildenden oder Teilnehmende der Weiterbildung Praxisanleitung)

Information zu Nachweiszeiträumen

Der interne Erlass zur Praxisanleitung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales führt aus, dass die Fortbildungsverpflichtung von 24 Std. innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden muss..
Hierfür gilt der Nachweiszeitraum vom 15.06. des Jahres bis zum 14.06. des Folgejahres. Der Nachweiszeitraum umfasst damit kein kalendarisches Jahr, sondern wird im laufenden Jahr begonnen und nach 12 Monaten beendet.

Inhalte

  • Praxisanleitung reflektieren, beurteilen und bewerten
  • Methoden für Praxisanleitende
  • Arbeits- und Lernaufgaben motivierend gestalten
  • Abnahme praktische Prüfung. Wie geht das?
  • Praxisanleiter*in als Lernbegleiter/Lerncoach

Termine

  • Termin: 07.12.2022-09.12.2022, (Präsenz, Nwz 2022)
  • Umfang: 24 Unterrichtseinheiten
  • Kosten: 340 Euro**

Zielgruppe

Praxisanleiter*innen (nach altem und neuem Recht)

Dozentin

Gerti Wendelken (stellvertretende Leitung Fort- und Weiterbildung)
Examinierte Krankenschwester Psychiatrie, geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung, geprüfte Berufspädagogin

Weitere Informationen

Sekretariat Weiterbildung:
weiterbildung@bv-pg.de oder
0228-965454-11

Finanzierung

Unsere Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungen sind i.d.R. förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Informieren Sie sich hier.

Besonderheiten

**Die nach AZAV zugelassenen Kosten können von den Lehrgangskosten abweichen.

Für die Teilnahme erhalten Sie 12 Fortbildungspunkte für die Identnummer 20120713


Zur Online-Anmeldung
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