Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI – berufsbegleitend

Das Pflegestärkungsgesetz ermöglicht allen Pflegekunden und -kundinnen zusätzliche Betreuungsangebote. Dieser Lehrgang ist berufsbegleitend konzipiert, sodass Arbeitnehmende aus der ambulanten, voll- oder teilstationären Betreuungsarbeit den Kurs besuchen können.

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  • unsere ehemaligen Auszubildenden
  • alle, die bereits an einer unserer Weiterbildungen haben.*

*Angebot ist nicht kombinierbar mit Bildungsscheck oder Bildungsgutschein.

Auf einen Blick

Termin:

  • 02.09. bis 29.11.2025

Umfang:

  • 180 Unterrichtseinheiten, 80 Stunden Praktikum
  • Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 16:00 bis 19:15

Kosten:

  • 1.250 €

Qualifikation:

  • Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI

Kursleitung:

  • Anne Barry, Lehrerin für Pflegeberufe

Aufgaben

  • Beschäftigung von alten Menschen mit Demenz
  • Schaffung von tagesstrukturierenden Angeboten und Alltagsaktivitäten
  • Entwicklung von Betreuungskonzepten

Zielgruppe

  • Präsenzkräfte aus voll-, teilstationären und ambulanten Einrichtungen
  • angelernte Pflegehelfer/-innen
  • Interessierte in der Altenhilfe, die sich beruflich für einen Tätigkeit in der Betreuung qualifizieren möchten

Voraussetzungen

  • 40-stündiges Orientierungspraktikum im Betreuungsbereich in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung/ambulanten Betreuungseinrichtung
  • positive Haltung gegenüber alten Menschen
  • Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkeiten
  • Bereitschaft, sich intensiv mit dem Thema Demenz zu beschäftigen
  • gute Deutschkenntnisse
  • eine Kinderbetreuung muss selbst organisiert werden

Inhalte

  • Umgang mit Menschen mit Demenz (Ursachen, Formen)
  • Alterserkrankungen
  • Grundlagen der Kommunikation
  • Ganzheitliche Sinnesanregung/Basale Aktivierung
  • Angebote mit Musik
  • Beschäftigungsangebote für Einzel- und Gruppenbetreuung
  • Hygiene und Erste Hilfe
  • Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Sekretariat Weiterbildung:
weiterbildung@bv-pg.de oder
0228-965454-11

Finanzierung

Unsere Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungen sind i.d.R. förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Informieren Sie sich hier.

Besonderheiten

**Die nach AZAV zugelassenen Kosten können von den Lehrgangskosten abweichen.

Planen Sie weiterhin Zeit ein, um Ihre Abschlussarbeit anzufertigen.

2017-1003-M104

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